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   OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94   

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https://dejure.org/1995,12535
OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94 (https://dejure.org/1995,12535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.1995 - 17 L 4839/94 (https://dejure.org/1995,12535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 1995 - 17 L 4839/94 (https://dejure.org/1995,12535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Personalrat; Anweisung zur Hebung der Arbeitsleistung; Arbeitsamt; Intensivierung von Leistungskontrollen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalrat; Anweisung zur Hebung der Arbeitsleistung; Arbeitsamt; Intensivierung von Leistungskontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1992 - 6 P 20.90

    Umsetzung der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94
    Auf eine Hebung der Arbeitsleistung sind deshalb (nur) die Maßnahmen angeregt, die quantitativ oder qualitativ höhere Anforderungen bei gleichbleibender Arbeitszeit oder gleichbleibende Anforderungen bei verkürzter Arbeitszeit stellen (vgl. BVerwG aaO; Beschl. v. 31.7.1992 - 6 P 20.90 -, PersR 1992, 4087 m. N.).

    Das mit einer solchen Gewichtung von Aufgaben verbundene Risiko, daß die Beschäftigten auf den als "posterior" eingestuften Tätigkeitsfeldern schlechtere Arbeit leisten oder die Arbeitsvorgänge jedenfalls gestreckt werden, trägt allein die Dienststelle (vgl. BVerwG (Beschl. v. 31.7.1992, aaO S. 410).

  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94
    Zwar muß eine Maßnahme, um nach § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG der Mitbestimmung zu unterliegen, nicht auf eine Hebung der Arbeitsleistung der Beschäftigten abzielen; es genügt, wenn dies die zwangsläufige Folge der Maßnahme ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.1992 - 6 P 13.91 -, PersR 1992, 247).

    Der letztere Fall läge vor, wenn den Beschäftigten bestimmte Tätigkeiten vorgegeben werden, die in unveränderter Menge und Güte in verringerter, minutengenauer Zeit verrichtet werden müssen (BVerwG, Beschl. v. 10.3.1992, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 24/90

    Mitbestimmung bei Hebung der Arbeitsleistung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94
    Dagegen fehlt es nach dieser Rechtsprechung an einer Hebung der Arbeitsleistung, wenn den höheren Anforderungen in einem Teilbereich eine Einschränkung der Tätigkeiten in anderen Bereichen gegenübersteht, die Beschäftigten also einer Überforderung durch Verringerung von Tätigkeiten oder Verminderung der Arbeitsintensität in anderen Teilbereichen ausweichen können oder sogar sollen (BVerwG aaO; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1991 - 17 L 24/90 -, PersR 1992, 510 f m.w.N.).
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